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Mit dieser Seite sind wir ALLE, egal welcher Weltanschauung bzw. politischer Richtung angehörig aufgerufen, um für Freiheit und Demokratie einzustehen !!!

Wir ALLE sind dazu aufgerufen Frank Rennicke und seine Familie zu unterstützen, welche durch die staatlichen Behörden der BRD mit dem existenziellen AUS bedroht wird !!!

Wir ALLE sind dazu aufgerufen die Öffentlichkeit auf die schwere Lage der Familie Rennicke aufmerksam zu machen, in der sie sich momentan befindet !!!

Wir ALLE sind dazu aufgerufen endlich Courage zu zeigen, um die politische Verfolgung Andersdenkender zu stoppen !!!

Zeigen auch Sie Solidarität mit Familie Rennicke und helfen ihr, indem Sie die Öffentlichkeit durch das Anbringen von "Solidaritäts-Bannern" auf Ihrer Homepage aufmerksam machen, indem Sie direkte Spenden an den Liedermacher und seine Familie richten oder ihn durch den Kauf seiner Tonträger unterstützen !!!

 

Wieder einmal hat die Verfolgungsmaschinerie des sogenannten "demokratischen Rechtsstaates" BRD zugeschlagen. Im Fall der Familie Rennicke begann am 22.11. der Existenzvernichtungsprozess, dessen Anlaß das von dem Liedermacher seit 14 Jahren gesungene HEIMATVERTRIEBENEN-LIED (siehe unten) ist. Seit Mitte der 80iger Jahre macht der Liedermacher die Menschen durch seine systemkritischen Lieder auf die vielen Mißstände in Deutschland aufmerksam. Er ist dadurch im ständigen Konflikt mit dem Staat, da er die politischen und gesellschaftlichen Probleme anspricht, welche durch die BRD totgeschwiegen werden.Wegen seiner musikalischen Kritik der "Multikulturellen Gesellschaft" wurde der bekannte volkstreue Barde durch den Jungstaatsanwalt WOLFGANG MERTIG aus Kornwestheim kriminalisiert - die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung forderte 2 1/2 Jahre Haft ohne Bewährung für das Lied, in dem der nichtvorbestrafte Sänger seine Bedenken im HEIMATVERTRIEBENEN-LIED gegen eine Überfremdung geäußert hatte. Mit diesem Extremantrag mit einer Strafforderung, welche sonst bei Tötungsdelikten üblich ist, dürfte sich der Staatsanwalt in gewissen politischen Machtkreisen der BRD keine Feinde gemacht haben und es dürfte auch seiner Karriere nicht hinderlich sein. Nach fast 15 Jahren (das Lied erschien erschien 1986!) urteilte nun der "unabhängige" Sindelfinger Richter Dr. Werner Payer im politischen Prozeß, der Sänger habe mit seiner Kritik angeblich "zur Gewalt gegen Ausländer" aufgerufen. Die Kunst- und Meinungsfreiheit wurde dem Sänger im Prozeß ebensowenig zugestanden, wie auch seine Frau mitangeklagt und abgeurteilt wurde, weil sie an den Fernsprecher ging und eine Bestellung entgegennahm. Mit dem Urteil wurde nicht nur ein Privatvermögen der Familie konfisziert - ein Konto von über 70.000 DM, daß für Studium und Ausbildung der fünf Kinder angelegt worden war, sondern die Staatsanwaltschaft regelrecht aufgefordert, nun weitere Maßnahmen zur Existenzvernichtung und zur willkürlichen Verfolgung der Familie Rennicke wegen anderer Lieder und "Vergehen" durchzuführen. Die Progromstimmungsmache der Medien und gewisser politischer Kreise gegen "Rechts" hat im Urteil hier neue Opfer gefunden, da der Richter nun "ein Zeichen gesetzt hat", wie es von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Familie Rennicke hat bereits Berufung eingelegt und ist bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof die Kunst- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Überfremdung und für sie so beurteilte jedmögliche Form moderner Art von Sippenhaft zu verteidigen. Jeder möge sich darüber im klaren sein: Es handelt sich hier nicht um irgendein Lied, sondern um die grundgesetzlich zugestandenen Grundrechte jedes Deutschen, sich zu Dingen öffentlich äußern zu dürfen. Eine Endverurteilung durch BRD-Gerichte hätte Grundsatzcharakter und trifft letztlich jeden anderen Deutschen, der eine politisch unerwünschte Meinung öffentlich vertritt! Somit steht hier nicht nur der Sänger und seine Frau vor Gericht, sondern alle Menschen, die sich in der politischen Opposition gegen den herrschenden Zeitgeist befinden. Da das Thema Ausländer und Überfremdung eine Frage über Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes bedeutet, ist ein Maulkorburteil praktisch die Verordnung zum Schweigen und Dulden der Auflösung des deutschen Volkes! Möge niemand behaupten, das Strafmaß statt geforderter 2 1/2 Jahre Haft für den Barden mit nun 10 Monaten mit Bewährung auf drei Jahre und DM 1.000,- Strafe für seine Frau und die Abnahme von DM 70.450,- Familienvermögen seien doch vertretbar - die Sachlage ist ernster, als der naive Zeitungsleser zunächst glaubt:

1. Innerhalb von drei Jahren "Bewährungszeit" wird die politische Abteilung einer Staatsanwaltschaft natürlich weitere "Anklagepunkte" finden - und wenn es jahrzehntealte Lieder sein müssen. Spätestens bei einer zweiten Anklage und erneuter Forderung der Haftstrafe sitzt der Liedermacher im Gefängnis - und das nicht für gegenwärtige "Untaten", sondern für nachträglich kriminalisierte Lieder (wobei ein Rechtsgutachten von mehreren Anwälten inzwischen keine Garantie und Sicherheit bedeutet).
2. Wenn eine Ehefrau nur deswegen verurteilt werden kann, weil sie einmal eine Bestellung entgegennahm, statt einen Anrufer zu bitten, erneut anzurufen und mit dem Anrufbeantworter zu sprechen, dann ist es letztlich auch anderswie möglich, eine systemverfolgte Mutter von fünf Kindern für andere "Untaten" zu verurteilen.
3. Wenn bereits ein Lied nachträglich mit über DM 70.450,- Familienvermögensabnahme bestraft wird, dann wird ein karrieresüchtiger Staatsanwalt auch mit weiteren Anklagen eine siebenköpfige Familie in den Ruin treiben können.
4. Wenn es so leicht ist, mit einem fast 15 Jahre altem Lied Vater und Mutter zu kriminalisieren und existenziell an den Rand zu bringen, so dürfte es nach weiteren Anklagen und "rechtsstaatlichen" Urteilen auch möglich sein, die Kinder solchen "Kriminellen" zu entziehen.

Sage niemand, das wäre in dieser BRD nicht möglich! Auch im Internet macht das BRD-Regime nicht halt, so wurde auf staatlichen Druck Frank Rennickes offizielle Domain beim Provider "Strato" ohne Grund gesperrt. Einige Tage später hat dann MP3.com nachgezogen und alles von ihm gelöscht. Der Liedermacher war dort mit einigen Hörbeispielen (alle legal in der BRD) zu seinen Tonträgern präsent und belegte zeitweise die Plätze 1-10 der deutschsprachigen Charts. Hier läßt sich deutlich erkennen, das die Macht des BRD-Regimes sogar bis in die USA reicht. Die Zustände wie wir sie momentan in der BRD vorfinden, sind denen des Dritten Reiches und der DDR ähnlich. In beiden Staaten wurden auch bestimmte Bevölkerungsgruppen und Minderheiten ihrer politischen Gesinnung oder religiösen Überzeugung nach verfolgt.

Wer Frank Rennicke durch den Kauf seiner Tonträger unterstützen möchte, kann diese über seine offizielle Webseite bestellen oder über seine Adresse (unten angegeben):

http://go.to/rennicke

Weiterhin können Sie Frank Rennicke durch Spenden an seine Adresse unterstützen:


Frank Rennicke
Postfach 11 45
D-71135 Ehningen

 


Bitte helfen Sie durch das Anbringen dieser Banner auf ihrer Homepage mit, die Öffentlichkeit auf die schwere Lage der Familie Rennicke aufmerksam zu machen. Verknüpfen Sie unser Banner auf Ihrer Website mit einem Link zu diese Seite.
Es stehen mehrere Banner in verschiedenen Größen zur Verfügung:

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Solidarität mit Frank Rennicke

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Die folgenden zwei Artikel sind auch auf Frank Rennickes offizieller Webseite zu finden, aber um seine Lage zu verdeutlichen haben wollen wir sie hier nochmal aufzeigen:


Aktueller Hilferuf!


Ehningen, im Julmond 1999

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Kameraden!

Am 20. Juli 1999 erlebten meine Familie und ich eine umfangreiche Hausdurchsuchung. Was anfänglich wie ein schlechter Scherz oder ein Irrtum erschien, entpuppte sich als gezielter Schlag und systematische Verfolgung durch das BRD-System. Insgesamt 13 Hausdurchsuchungen bei meiner Familie, Verwandten (Sippenhaft!) und mehreren Händlern und inzwischen einsehbare Ermittlungsakten von etwa 5.000 Seiten(!) lassen erkennen, hier soll eine planmäßig vorbereitete Unterdrückung gegen die nationale Opposition erfolgen. Nachdem nun auch eine nicht unerhebliche Summe eines Privatkontos meiner Familie „arrestiert“ wurde (dieses Geld fällt nach einer Verurteilung dann dem BRD-Staat zu!), bleibt nur eine logische Schlußfolgerung: Es soll, nachdem jahrelange Zermürbungstaktiken mit Indizierungen, Mordversuche durch linke Gewalttäter, Systemschikanen, etlichen Ermittlungsverfahren und Prozessen bei mir nicht zum „Erfolg“ führten, durch einen umfassenden Vernichtungsschlag die berufliche und finanzielle Existenz vernichtet werden, um mich endlich zum Schweigen und weg von der „musikalischen Front“ zu bringen. Entscheidend dabei ist die Begründung dieser jetzigen Verfolgung: Es handelt sich um das HEIMATVERTRIEBENEN-LIED, welches von mir erstmals vor gut 14 Jahren gesungen und vor über einem Jahrzehnt erstmals auch auf einen Tonträger gebracht wurde. In diesem Lied wurde die völkerrechtswidrige Vertreibung 1945 aus dem Sudetenland und die allgegenwärtige moderne Vertreibung durch Überfremdung in Restdeutschland angeklagt.

Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft und gewisse Richter mir machen, lautet in Kurzform: Wer öffentlich die Meinung vertritt, es würde eine planmäßige Umvolkung durch Ausländerüberfremdung in der BRD erfolgen, der betreibe Volksverhetzung und muß bestraft werden. Für mich würde diese Verurteilung nicht nur eine empfindliche Wegnahme von Familienvermögen bedeuten, welches zur Zukunftssicherung meiner Kinder angespart wurde, sondern auch vermutlich ein Gewerbeverbot und künftige Auftrittsverbote. Da neben mir auch meine Frau, meine Schwiegermutter und meine Schwägerin im Verfahren als Belastete genannt werden, soll eine Kriminalisierung der gesamten Sippe erfolgen. Inzwischen erfolgte gegen meine Frau und mich eine jeweils 15seitige Anklageschrift, die objektive Rechtskundige als politische Verfolgung Unschuldiger einschätzen.

Da ich nicht gewillt bin, mich willkürlichen politischen Verfolgungen und Schikanen durch „karriereorientierte“ Steuergeldbezahlte zu beugen, werde ich mich durch alle Instanzen wehren. Ich bin mir darüber bewußt: Dieses Verfahren soll nicht nur meine Meinungsfreiheit als Liedermacher einschränken und unmöglich machen, sondern eine evt. Verurteilung von mir und meinen Verwandten soll letztlich dann als Grundlage weiterer Prozesse gegen die nationale Opposition und die Meinungs- und Informationsfreiheit allgemein „benutzt“ werden. Noch ist dieser Plan gewisser BRD-Kreise aber nicht aufgegangen.

Daher bitte ich Sie und Euch um Mithilfe: Ich benötige als Beweismittel Äußerungen, Zitate und Beispiele von gesellschaftlichen Persönlichkeiten oder Gruppen, die sich zur gezielten Umvolkung in Deutschland und anderswo in der Welt positiv oder negativ geäußert haben. Als Beispiel: Altbundeskanzler Helmut Schmidt äußerte sich am soundsovielten ablehnend zur Multikultur in Deutschland / UN-Beauftragter XYZ sagte am soundsovielten, die UN-Politik will multi-ethnische Zonen erreichen usw..  Wichtig: Ein Zitat ohne Quellenangabe oder Datum ist wirkungslos! Daher diese unbedingt angeben.

Wer mir in diesem Kampf um das freie Wort und die Wahrheit helfen kann, möge sich bitte an mich direkt wenden: Frank Rennicke, Postfach 11 45, D-71135 Ehningen.

Frank Rennicke

 

Hausdurchsuchung bei Frank Rennicke am 20. Juli 1999

Ehningen, den 26.07.99

An alle Freunde meiner Musik und die Presse

Was geschah am 20. Juli?

Kennedy wird immer noch verzweifelt an der Ostküste der Vereinigten Staaten gesucht!

Im Bendler-Block in Berlin sprangen anläßlich der alljährlichen Attentatsbewältigung nackte Linke zwischen den Bundeswehr-„Friedensstiftern" von Jugoslawien herum!

Der nationale Liedermacher Frank Rennicke, dessen Verwandte und verschiedene Geschäftspartner erhielten ungebetenen Besuch!


Anlaß für das letztgenannte Ereignis war der angeblich „volksverhetzende" Inhalt einer meiner Tonträger. Es handelt sich um die Frühwerk-Edition – Teil 1. Auf dieser befindet sich das Heimatvertriebenen-Lied. In diesem Lied wird ein Bezug zwischen der Vertreibung der Deutschen nach 1945 und der heute stattfindenden Vertreibung innerhalb Deutschlands durch die planmäßige Umvolkung hergestellt – Gedanken und Gefühle, die heute auch einen Horst Mahler bewegen.

Dieses Lied - vor der Veröffentlichung juristisch geprüft – wurde 14 Jahre lang verbreitet, ohne daß es je zu einem juristischen Nachspiel gekommen wäre. Jeder, der das Lied kennt, möge sich sein eigenes Urteil bilden.

Obwohl das Heimatvertriebenen-Lied mit absoluter Sicherheit nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, wurde nicht etwa nur bei mir eine Hausdurchsuchung im kleinen Rahmen durchgeführt, sondern es wurde ein regelrechtes Existenz-vernichtungsprogramm in Gang gesetzt:

Bei mir erschienen über ein Dutzend teils uniformierte Polizeibeamte, die mich mit der Drohung begrüßten, meinen Hund zu erschießen, wenn ich ihn nicht sofort wegschaffe. Mein treuer Hund hatte sich wohl deshalb den Zorn der staatstragenden Beamten zugezogen, weil diese sich – anstatt, wie es bei zivilisierten Menschen üblich ist, zu klingeln – mit Hilfe eines Schlossers gewaltsam Zutritt verschaffen wollten, um mich, meine Frau und unsere fünf Kinder aus dem Bett zu zerren und damit den psychologischen Effekt (besser: Psychoterror) der Durchsuchung zu optimieren. Unbeteiligte Verwandte wurden ebenfalls heimgesucht; gefunden wurde letztlich nichts von Bedeutung.
Besonders niederträchtig ist die offensichtlich hinter diesen Maßnahmen steckende Absicht: Ich soll durch diese in meiner musikalischen Arbeit behindert und kriminalisiert werden, da sowohl Indizierungen als auch verschiedene Schikanen keinen durchschlagenden Erfolg zeigten. Bezeichnend ist auch, daß es trotz über 500 öffentlicher Auftritte in den vergangenen Jahren nie zu einer Verurteilung kam. Laut VS-Bericht handelt es sich bei mir um eine „Integrationsfigur" im nationalen Bereich mit „generationsübergreifender Beliebtheit" – dies scheint für gewisse Kreise dieses Staates eine Gefahr zu sein. Deshalb soll durch Maßnahmen bei Vertreibern meiner Tonträger erreicht werden, daß mir meine Existenzgrundlage entzogen wird, wenn diese aus Furcht vor Repressalien meine Musik nicht mehr anbieten.

Jeder muß sich im klaren sein, daß es morgen andere politische, religiöse oder weltanschauliche Ansichten sein können, die gleichermaßen verfolgt werden. Wer also wegschaut, weil es ihn (noch!) nicht betrifft, kann schon in kürze selbst Opfer solcher Maßnahmen werden. Ich werde mich jedenfalls diesem Druck nicht beugen und auch weiterhin musikalisch für unser Volk und unsere Heimat kämpfen und bitte auch alle anderen darum, unsere Republik nicht denen zu überlassen, die sie zugrunde richten. An die Presse appelliere ich, solche Vorgänge unvoreingenommen und kritisch zu betrachten – unabhängig von persönlichen politischen Ansichten. Aufgrund der Tragweite dieser Ereignisse für meine Person würde es den Medien gut zu Gesicht stehen, nicht nur über mich, sondern auch mit mir zu reden. Zur Erinnerung:

Pressekodex in der Fassung vom 23.11.1994


1. Achtung vor der Wahrheit und wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

2. Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. ...

13. Die Berichterstattung über schwebende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren muß frei von Vorurteilen Erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahres in Darstellung und Überschrift jede einseitige oder präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger dargestellt werden.


Mögen sich die Verfasser des Pressekodex etwas dabei gedacht haben, als sie unter Nr. 12 die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe verbieten – aber die Zugehörigkeit zu einer politisch-weltanschaulichen Gruppe von diesem Schutz ausnehmen?

Jedenfalls wird die – meist - einseitige Berichterstattung aufgrund von Pressemeldungen des Landeskriminalamtes (das den Weisungen des Innenministeriums untersteht, also direkt unter politischen Einfluß steht) obigen – von der Presse selbst aufgestellten – Grundsätzen nicht gerecht.

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werde ich keinen meiner Tonträger zurückziehen. Staatsanwälte ermitteln viel, insbesondere, wenn man noch Werte wie Volk und Heimat vertritt – das Ergebnis bleibt abzuwarten. Man denke nur an das Keltenkreuz - über Jahre wurde das Zeigen dieses uralten indogermanischen Symbols verfolgt, während sich jetzt aufgrund der Urteile des BGH und verschiedener Landgerichte abzeichnet, daß wohl lediglich übereifrige Staatsanwälte am Werk waren, die mit der allgegenwärtigen Kriminalität in unserem Lande anscheinend nicht ausreichend beschäftigt waren. Allzuviele junge Deutsche wurden dennoch verurteilt, weil sie sich nicht zur Wehr setzten.


Rechtliche Gesichtspunkte

Zunächst der Paragraph des Strafgesetzbuches, gegen den ich angeblich verstoßen haben soll:

§ 130 StGB (Volksverhetzung)
(I)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
2.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(I)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)verbreitet,
b)öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
5.eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(III) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(IV) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(V)In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


Und hier der Text des Heimatvertriebenen-Liedes:

1.Die junge Frau begrub ihr kleines Kind,
eines von den vielen, die verhungert sind,
am Fluchtweg aus dem Heimatland,
wer sah dieses Leid dort am Straßenrand?
Der Mann kaum aus dem Kriege heim,
mit einem Bein nur hinkt er hinein.
Möge der Schmerz auch bitter sein,
„Ich laß´ Dich niemals mehr allein!"
Im Kinderwagen, den voran sie trieb,
war all´ ihr Gut, was ihnen blieb.
Ein Mädchen, zart und nicht geraubt –
der letzte Trost an den sie glaubt, an den sie glaubt.

2.Ein Wagen der Besatzungsmacht vorüber rollt,
ein Soldat der lacht.
Macht es ihm Freude, diese Not?
Wirft in den Staub herab ein Brot.
Die Flüchtlinge sind gar schwach,
doch die Frau denkt an diese Schmach.
Aufheben will es schnell der Mann –
„Das Gnadenbrot, nimm es nicht an!"
Das hat sich wahrlich zugetragen,
solche Frauen gab´s in bösen Tagen;
und ist es heute auch nicht bekannt –
vertrieben vom Sudetenland!

Und heute, über 40 Jahre danach, raubt man deutschen Menschen erneute ihren von Gott gegebenen Lebensraum. Heute vertreibt man nicht mit Gewalt, heute schickt man Millionen von Fremdvölkern in unser Land. Man sorgt für die Veränderung unseres Volkes in Aussehen und Charakter, zerstört die Natur, läßt Leben im Mutterleib zerstückeln, setzt auf deutschem Boden in Ost und West Bomben und Raketen wie nirgends auf der Welt – ohne unser Volk zu fragen! Man plant! Auch dieses ist ein Raub unserer anvertrauten Heimat – anders, aber ebenso gründlich!

3.Es gehen die Fremden in unseren Dörfern umher,
tun so, als wär´ es unsere Heimat nicht mehr.
Wir stehen am Wege und lauschen dem Sang –
fremd klingt das Wort, fremd ist sein Klang.
Wir haben nicht Hof mehr, noch Haus, noch Feld,
der Fremde hat´s erworben mit schmählichem Geld.
Schwer klirrt sein Tritt in unserem Raum –
dumpf lastet am Volke ein banger Traum.
Es zittern die Seelen in leidvoller Not,
der Fremde ist Herrscher, und hart sein Gebot.
Die Äcker, die Wiesen, die Flüsse, der Wald –
verloren ist alles, kommt Hilfe nicht bald.

4.So hört doch das Flehen, hört unseren Ruf,
uns hat´s der Herr gegeben, der hier uns erschuf.
Zum Himmel erheben wir bittend die Hände:
„So mach´ doch der Knechtschaft endlich ein Ende!"
Wie ist doch die Welt so weit und so groß,
lasset und doch dies´ bißchen Heimat noch bloß.
Es hat ein jeder Mensch auf dieser Welt,
ein Recht auf seiner Väter Haus, seiner Väter Feld.
Nehmt Eure Russenpanzer, euer Mafiageld,
und laßt uns zufrieden um alles in der Welt!
Nehmt Eure Scheißbomben und Staatsformen heim
und laßt uns mit unseren Sorgen allein!
Packt Eure Snackbars und Kolchosen ein,
laßt uns wieder Deutsche in Deutschland sein!
- im eig´nen Haus.
(erstmals erschienen im Jahre 1986)


Mit diesem Lied bringe ich lediglich mein Empfinden zum Ausdruck, daß Deutschland das Land der Deutschen bleiben soll. Weder stachele ich zum Haß auf, noch rufe ich zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf. Jeder andere Staat nimmt es für sich in Anspruch, darüber zu entscheiden, ob er Zuwanderung von Ausländern duldet. Diese Frage darf auch politischer und künstlerischer Kritik nicht durch Gesetze entzogen werden, wie es hier versucht wird.


Zum Vergleich einige Beispiele, was üblicherweise als „Volksverhetzung" geahndet wird:

Vergleich von Asylbewerbern mit Schweinekot (Düsseldorf MDR 95, 948)
„Die Juden sind Untermenschen" (BGHSt 19, 63)
„Die 6000 Negermischlinge, die in Deutschland leben, sollte man vergasen" (BGHSt 16, 49)


Keine Volksverhetzung sind Äußerungen wie:

„Soldaten sind Mörder" (BVerfG NJW 94, 2943)
„Juden raus", „Ausländer raus" oder „Türken raus" (Schönke/Schröder-Lenckner Rdn. 5b)


Vergleicht man das Heimatvertriebenen-Lied mit obigen Äußerungen läßt sich leicht erkennen, daß mein Lied weit unterhalb der Schwelle einer strafbaren Handlung liegt. Nicht zuletzt sei auch an die im Grundgesetz verbürgte Kunst- und Meinungsfreiheit erinnert. Und – sollte man, nachdem dieses Lied seit 14 Jahren nicht beanstandet wurde – plötzlich anderer Meinung sein, hätte man auch das Gespräch suchen können, anstatt überfallartige Polizeimaßnahmen zu veranlassen. Der Tonträger, auf dem sich das Heimatvertriebenen-Lied befindet, wurde noch nicht einmal von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende „indiziert", obwohl diese Behörde weitaus strengere Grenzen setzt, als es die Gerichte im Falle einer „Volksverhetzung" tun.


In diesem Zusammenhang einige Äußerungen bedeutender Persönlichkeiten, die hoffentlich auch politisch Andersdenkende zum Nachdenken anregen:

„Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht."
(Platon, 427 – 347 v.d.Zw., griechischer Philosoph)

„Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
(Thomas Jefferson, 1743 – 1826, 3. Präsident der Vereinigten Staaten)

„Stoßen können sie, fällen können sie nicht. Schlagen können sie, zwingen können sie nicht. Martern können sie, ausrotten können sie nicht. Verbrennen, ertränken und aufhängen können sie; zum Schweigen bringen, das können sie nicht.
(Dr. Martin Luther, 1483 – 1546, deutscher Reformator)

„Die Zensur ist die schändlichere von zwei Schwestern. Die ältere heißt Inquisition. Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis der Herrschenden, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können."
(Johann Nepomuk Nestroy, 1801 – 1863, österreichischer Schauspieler und Bühnendichter)

„Jedes Volk hat sein eigenes Wesen und seine eigene Gestalt, jedes Volk steht in seiner eigenen Art und darf keinem anderen Untertan sein, jedes Volk hat seinen natürlichen Ort und einen Anspruch, da zu leben, und jedem Volk muß gewährt sein, sich seinen Gott nach seinen eigenen Gedanken zu wählen."
(Martin Buber, 1878 – 1965, Zionist und jüdischer Philosoph)


Die Staatsorgane nutzen es bewußt aus, daß man sich gegen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und ähnliche Maßnahmen erst nachträglich wehren kann – in Form von langjährigen Rechtsstreitigkeiten; diese kosten Kraft und Zeit, für die man keinen Ersatz erhält. Trotzdem werde ich auch künftig Lieder für Familie, Volk und Vaterland singen. Nicht zuletzt leidet unter der Repression meine Familie, aber gerade um der Zukunft meiner Kinder willen sehe ich keinen anderen Weg, als weiterzukämpfen. Früher wurden Naturwissenschaftler (Kopernikus) und Reformer (Luther) verfolgt, heilkundige Frauen als Hexen verbrannt – zukünftige Generationen werden über die heute herrschende Verfolgung heimatverbundener Menschen zu urteilen haben.

Mit unbeugsamen Gruß,

Frank Rennicke


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